BLOGARTIKEL VON 2014-04-08
„Wiener Wohnen ist nach den Bedingungen des Wiener Feuerpolizeigesetzes verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in den allgemein zugänglichen Räumen des Hauses keine brandgefährlichen Gegenstände lagern bzw. diese Gegenstände eine allfällige Brandbekämpfung durch die Feuerwehr nicht behindern.“ Wiener Wohnen, Schreiben v. 2013-07-29 (she. Foto).
Soweit, so gut. Diese Bestimmungen kann man natürlich nachvollziehen, sowohl was die Brandbekämpfung als auch die allgemein zugänglichen Räume betrifft. Es sollte dort halt nicht aussehen wie die Vorbereitung auf den nächsten Flohmarkt im Hansson-Zentrum, um in der Gegend zu bleiben. Interessant dabei ist jedoch, dass die Blumen durch Wiener Wohnen einen so hohen Stellenwert erhalten, denn im Schreiben v. 29. Juli stehen sie hinter den Fahrrädern an zweiter Stelle, dann erst kamen „andere Gegenstände“ dran. Im Schreiben vom 17. März 2014 wurden sie an dritter Stelle genannt, dann die Bilder, ……
Wie steht es aber… [Read More]
„Wiener Wohnen ist nach den Bedingungen des Wiener Feuerpolizeigesetzes verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in den allgemein zugänglichen Räumen des Hauses keine brandgefährlichen Gegenstände lagern bzw. diese Gegenstände eine allfällige Brandbekämpfung durch die Feuerwehr nicht behindern.“ Wiener Wohnen, Schreiben v. 2013-07-29 (she. Foto).
Soweit, so gut. Diese Bestimmungen kann man natürlich nachvollziehen, sowohl was die Brandbekämpfung als auch die allgemein zugänglichen Räume betrifft. Es sollte dort halt nicht aussehen wie die Vorbereitung auf den nächsten Flohmarkt im Hansson-Zentrum, um in der Gegend zu bleiben. Interessant dabei ist jedoch, dass die Blumen durch Wiener Wohnen einen so hohen Stellenwert erhalten, denn im Schreiben v. 29. Juli stehen sie hinter den Fahrrädern an zweiter Stelle, dann erst kamen „andere Gegenstände“ dran. Im Schreiben vom 17. März 2014 wurden sie an dritter Stelle genannt, dann die Bilder, ……
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